13.09.2024
Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) am 13. September 2024 in Oberhof einigten sich Bund und Länder auf den weiteren Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft. Die Länder schlagen konkrete Maßnahmen für die Vereinfachung der Tierhaltung, bei der Düngung und für hofnahe Baumaßnahmen vor, die der Bund nun als nächsten Schritt vorrangig umsetzen soll. So hat der Bund zugesagt, die aktuelle Stromstoffbilanzierung auszusetzen. Die Länder hatten dem Bund nach der Frühjahrs-AMK in Erfurt 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau gesendet, von denen der Bund bereits 35 Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt hat oder die sich aktuell in Umsetzung befinden.
Susanna Karawanskij, Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende, betont: „Ich bedanke mich bei den Ministerinnen und Ministern des Länder und des Bundes für die konstruktive und ergebnisorientierte Konferenz. Beim Bürokratieabbau sind wir erneut einen wichtigen Schritt vorangekommen: Wir haben uns für Oberhof als Konferenzort entschieden, um neben den wichtigen agrar- auch die forstpolitischen Themen in den Fokus zu setzen. Wir sind uns einig, dass der Bund die Fördermittel für die Wiederbewaldung aus diesem Jahr zügig auszahlen soll und für die nächsten Jahre absichern muss, denn der klimastabile Waldumbau braucht Planungssicherheit. Für mich bleibt eine gesicherte Nahversorgung im ländlichen Raum als Basis für gleichwertige Lebensverhältnisse ein politischer Schwerpunkt. In Thüringen haben wir viele Dorfläden gefördert, deren wirtschaftliche Zukunft gesichert werden muss, damit die Menschen auf dem Land weiter wohnortnah einkaufen können. Die AMK hat den Bund aufgefordert, die Fördermittel der Integrierten Ländlichen Entwicklung für die Finanzierung einer guten Nahversorgung im ländlichen Raum langfristig abzusichern. Zudem wollen Bund und Länder rechtliche und förderstrategische Schritte ausarbeiten, um die Nahversorgung im ländlichen Raum dauerhaft wirtschaftlich stabil aufzustellen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, erklärt: "Diese Agrarministerkonferenz war von einem sehr konstruktiven Miteinander geprägt. Dafür möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen und insbesondere der AMK-Vorsitzenden Susanna Karawanskij - auch für die gute Organisation und Sitzungsleitung - danken. Natürlich haben wir in der Sache auch hart gerungen, aber genau darum geht es ja in unserer Demokratie: um Interessenausgleich und gute Kompromisse, davon profitieren alle in unserem Land. Gemeinsam haben wir über den Abbau von unnötiger Bürokratie und schlankere Vorgaben für unsere Bäuerinnen und Bauern beraten. Das ist eine Daueraufgabe, bei der wir weiter Tempo brauchen. Niemand will, dass sie sich mit unnötigem Papierkram herumschlagen müssen. Wir wollen diesen Weg gemeinsam weitergehen - das ist ein gutes und wichtiges Signal. Ich freue mich, dass die Länder auf das Angebot des Bundes eingegangen sind, dass wir den Vertretern der Länder bereits im Juli dem Bundesrat gemacht haben. Wir setzen die aktuelle Stoffstrombilanz aus. Die jüngsten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest zeigen: Wir dürfen bei unseren Bemühungen, die Ausbreitung der Tierseuche zu bekämpfen, nicht nachlassen. Die Auswirkungen für betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch für die gesamte Schweinehaltung in Deutschland sind enorm. Tierseuchenbekämpfung ist eine wichtige Aufgabe der Länder, bei der wir als Bund, wo immer möglich, unterstützen. Wir werden uns zudem erneut bei der EU dringend dafür einsetzen, dass die betroffenen Länder finanzielle Unterstützung erhalten. Schließlich habe ich meine Kolleginnen und Kollegen darüber informiert, dass die Bundesregierung die EU-Kommission aufgefordert hat, den Anwendungsstart der EUDR um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. Auch in diesem Punkt, bin ich mir mit meinen Kollegen aus den Ländern einig. Es braucht unverzüglich Voraussetzungen für eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft und eine effiziente nationale Anwendung. Wenn die Wirtschaft nicht nur um erfolgreiche Geschäfte, sondern um ihre Existenz bangt, darf das in Brüssel nicht ignoriert werden. Die Umsetzung muss praktikabel, bürokratiearm und reibungslos funktionieren."
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Baden-Württemberg, sagt: "Die Signale der Bauernproteste zu Beginn des Jahres dürfen nicht ignoriert werden. Der Bund muss die Entbürokratisierung intensiver vorantreiben - die Länder sind bereit. Die Landwirtinnen und Landwirte benötigen eine längerfristige Perspektive, um die aktuellen und die zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können. Wir haben den Bund daher aufgefordert seinen Worten endlich Taten folgen zu lassen. Ansonsten verlieren wir Akzeptanz und am Ende auch Vertrauen in die Agrarpolitik insgesamt. 194 konkrete Vorschläge für weitere Schritte zum Bürokratieabbau der Länder liegen auf dem Tisch, dazu gehört beispielsweise die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, eine Verlängerung der Fristen zur Aufzeichnung der Düngemaßnahmen oder ein Verzicht auf Anwendung von Artikel 148 GMO. Darüber hinaus erfordert die Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest und insbesondere ihrer wirtschaftlichen Folgen große Kraftanstrengungen. Aufgrund aktuellen Lage und des länderübergreifenden Ausbruchgeschehens sowie der bundesweiten ökologischen und ökonomischen Folgen benötigt es länderübergreifende Strategien zur Bekämpfung und Prävention. Diese bundeswiete Bedeutung erfordert es zwingend, dass der Bund sein finanzielles Engagement bei der Bekämpfung der ASP in Solidarität zu den Ländern erhöht. Dies haben wir im Rahmen der AMK eingefordert.“
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und der Justiz des Saarlandes, sagt: "Ab 2028 bietet sich die Chance, durch den Abbau der hohen Komplexität und der übermäßigen Bürokratie in den aktuellen Förderungsstrukturen Betriebe dazu zu befähigen, zukunftsweisend zu investieren. Zudem müssen freiwillige, öffentliche Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebe künftig noch stärker honoriert werden. Ein Modernisierungsbeitrag muss sich für die Betriebe lohnen. Bund und Länder müssen die Nahversorgung im ländlichen Raum in den Blick nehmen und bedarfsgerecht ausbauen. Hier liegt der Schlüssel für eine Daseinsvorsorge, die das ländliche Leben attraktiv und lebensnah gestaltet."
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, ergänzt: „Ich begrüße es sehr, dass die Agrarminister zum Bürokratieabbau im konstruktiven Dialog bleiben und auf Bundes- und Landesebenen an Erleichterungen für die Betriebe gearbeitet wird. Insbesondere haben wir uns darauf verständigt, dass die Stoffstrombilanzverordnung von 2018 zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden soll. Zudem sollen schnell konkrete Punkte angegangen werden, wie die Verlängerung der Fristen von Aufzeichnungspflichten für Düngemaßnahmen und eine Reduktion von Dokumentations- und Informationspflichten bei der Tierhaltung. Um den ländlichen Raum weiter zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen, setzen wir uns dafür ein, dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" auch weiterhin finanziell auskömmlich ausgestattet wird. Auf Brandenburger Antrag haben wir uns mit einer Verbesserung der Wertschöpfung von heimischer Wolle und Produkten aus Wolle beschäftigt, um deren Potentiale besser auszuschöpfen. Um die Obstbauern nach den erheblichen Einbußen durch die Frostschäden zu unterstützen, brauchen wir neben einer kurzfristigen finanziellen Hilfe mehr Investitionen und staatliche Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen. Ich begrüße es sehr, dass sich der Bund bei der EU für die Bereitstellung von Mitteln aus der Krisenhilfe stark macht. Ziel muss sein, diese Mittel zusammen mit der von uns auf Landesebene zugesagten Unterstützung in einem unbürokratischen und unkomplizierten Antragsverfahren an die betroffenen Betriebe auszureichen."
Die digitale Sonder-Agrarminister:innenkonferenz (AMK) am 22.05.2024 befasste sich mit der nationalen Umsetzung der durch die EU beschlossenen Änderungen im Basisrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Als zweites Thema standen die Fortschritte beim in der Frühjahrs-AMK in Erfurt beschlossenen Bürokratieabbau zur Debatte. Zudem tauschten sich die Ministerinnen und Minister über die Frostschäden in den Obst- und Weinbaukulturen der Länder aus.
Susanna Karawanskij, Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende, betont: „Wir setzen den eingeschlagenen Weg der Frühjahrs-AMK zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft konsequent fort. Dazu gehören auch die beschlossenen Änderungen des EU-GAP-Basisrechts, die wichtige Entlastungen und Vereinfachungen für den Berufsstand und die Verwaltungen mit sich bringen und in nationales Recht umgesetzt werden. Die bislang vorgegebene Stilllegungspflicht von Agrarflächen wird abgeschafft und so Planungssicherheit für Agrarbetriebe hergestellt. Kleinbäuerliche Betriebe bis 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werden von Kontrollen und Sanktionen befreit. Starren GAP-Regeln, die sogenannte GLÖZ-Standards, werden gelockert und Länder erhalten die Möglichkeit, vorübergehende Ausnahmen aufgrund von Witterungsbedingungen zuzulassen. Beim Bürokratieabbau auf nationaler Ebene wurden weitere konkrete Schritte besprochen. Im Pflanzenschutzrecht sollen Ausnahmeregelungen vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bei Genehmigungsprozessen von Stallbauvorhaben wird die Regelungsdichte abgebaut, um insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe ein vereinfachtes Verfahren einzuführen. Bei Biogasanlagen wird ein Verzicht auf Nachhaltigkeitsnachweise angestrebt. Leider gab es bei einigen Ländervorschlägen noch keinen Konsens, das betrifft unter anderem die Abschaffung der Stoffstrombilanz. Um beim Bürokratieabbau weiter schnell voranzukommen, haben die Länder den Bund aufgefordert, eine übergeordnete Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten und den eingeschlagenen Weg weiter stringent weiter zu verfolgen. Die Obst- und Weinbauern insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen sind schwer von den Frostschäden im April betroffen. Wir unterstützen Sachsen und Sachsen-Anhalt in ihrem Bemühen, die Frostschäden im April als Ereignis nationalen Ausmaßes einzuordnen und damit eine Mitfinanzierung des Bundes zu ermöglichen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, erklärt: „Unnötige Bürokratie bremst die Betriebe und den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit aus, sie kostet Zeit und Nerven, sie hält Jüngere davon ab, einen Hof zu übernehmen. Wir wollen im Bürokratiedschungel aufräumen – das eint uns mit den Ländern. Die Route dabei ist für mich klar: Es geht darum, gute, tragbare sowie vor allem für die Bäuerinnen und Bauern praktikable Lösungen zu finden, um einer wettbewerbsstarken deutschen Landwirtschaft sowie Klima, Biodiversität und Ernährungssicherung gleichermaßen gerecht zu werden. Bürokratieabbau heißt nicht, diese Standards zu verwässern und darf auch kein Deckmantel dafür sein. Vielmehr braucht es strukturelle Entlastungsmaßnahmen: Die aktuelle GAP wurde in der letzten Legislaturperiode kompliziert gestaltet – hier muss der Sand aus dem Getriebe. Wir arbeiten daher seit Beginn dieser Legislatur beharrlich an Vereinfachungen für die Höfe und wollen nun zügig weitere Änderungen in der GAP umsetzen: Künftig soll es keinen verpflichtenden Mindestanteil an nicht-produktiver Ackerfläche mehr geben – das gibt den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit bis zum Ende der Förderperiode. Zudem werden die Kontrollen und Sanktionen bei kleinen Betrieben bis zu zehn Hektar ausgesetzt – das vereinfacht die GAP noch weiter. Bei den Öko-Regelungen wollen wir den eingeschlagenen Vereinfachungsweg fortsetzen. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist eine mühsame und kleinteilige Daueraufgabe, aber genau darum geht es: Stück für Stück mehr Freiräume für die Bäuerinnen und Bauern schaffen. Ich danke der AMK-Vorsitzenden aus Thüringen, Ministerin Susanna Karawanskij, für ihre konstruktive und vermittelnde Sitzungsleitung.“
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, sagt: „Nicht zuletzt die europaweiten Bauernproteste haben gezeigt, dass die Situation der landwirtschaftlichen Bertriebe durch verschiedene Einflüsse zum Teil mehr als angespannt ist. Ein Hauptgrund, der die wichtige und für uns alle unverzichtbare Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirt hemmt, ist dabei unbestritten die Last an Bürokratie. In der aktuellen Lage benötigen unsere Landwirtinnen und Landwirte mehr denn je Verlässlichkeit, Vertrauen und Planungssicherheit. Sie brauchen nicht ständig neue Auflagen, Bürokratien oder Veränderungen in den Förderprogrammen. Agrarpolitik muss eine Politik für die Landwirtinnen und Landwirte sein und keine gegen sie. Wir haben mit unseren Landwirten die Experten schlecht hin, wenn es um die Produktion hochwertiger und gesunder Lebensmittel, um Klimaschutz, Landschaftspflege und Bewahrung von Biodiversität geht. Diese wichtige Arbeit hat Respekt und Anerkennung verdient und nicht immer noch mehr Belastungen und Bürokratie. Wir brauchen nun Taten, die auf den genannten Vorhaben folgen. Diese müssen in diesem Jahr umgesetzt werden, damit es zu einer schnellen Entlastung unserer Bauern kommt. Jetzt ist der Bundesminister am Zug, geredet ist genug."
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, ergänzt: „Die EU Kommission hat ihre Vorschläge zur Vereinfachung der GAP auf den Weg gebracht. Mit den nun getroffenen Beschlüssen der AMK ist die Grundlage für die Umsetzung des GAP-Basisrechts in deutsches Recht gelegt. Einige, aus meiner Sicht kritische Punkte, wie der ersatzlose Wegfall der Pflichtbrachen ab 2025 und die Aufgabe der Konditionalitätskontrollen und Sanktionen in kleinen Betrieben sind obligatorisch umzusetzen. Am Ende muss es aber darum gehen, dass das durch den Green Deal vorgegebene Ambitionsniveau zum Schutz der Biodiversität auch mit den neuen EU-Regelungen gehalten wird. Die AMK hat hier mit Augenmaß Vorschläge zur Umsetzung der EU-Regelungen beschlossen. Unser Ziel unnötige Bürokratie abzubauen und zugleich eine zukunftsfeste und klimaresiliente Landwirtschaft zu sichern, muss dabei mit für die Betriebe verlässlich ausfinanzierten Vorgaben für den produktionsintegrierten Naturschutz in Einklang gebracht werden. Mir ist es wichtig zu betonen, dass wir uns auf der Konferenz zu den prioritär zu bearbeiten Themen des Bürokratieabbaus verständigt haben. Dazu zählen u. a. die Harmonisierung der Vorschriften im Fachrecht, Verzicht auf unnötige Vorschriften für Biogasanlagen oder die Verschlankung der Genehmigungsprozesse für Stallbauten und eine pragmatische Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung. Unser Ziel ist es, den Erfüllungsaufwand für die Landwirtinnen und Landwirte zu reduzieren und möglichst schlanke Verwaltungsabläufe zu schaffen. Dabei gilt es die Standards im Bereich des Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes zu wahren. Die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte müssen hierfür angemessen honoriert werden, deshalb ist es nach Auffassung der AMK auch wichtig die GAK zu stärken. Zudem wurde auf dieser AMK das auch für Brandenburg wichtige Thema Frostschäden im Obstbau angesprochen. Die betroffenen Bundesländer haben hier ihren Bedarf an Unterstützung deutlich gemacht.“
Elisabeth Aßmann, Staatssekretärin für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, erläuterte: „Auf der Konferenz heute ist noch einmal deutlich geworden, dass wir uns in einem unglaublich großen Konfliktfeld, zwischen Bürokratieabbau einerseits und den vielen Schutzzielen für Natur, Umwelt und Klima anderseits, bewegen. Planungssicherheit ist für viele Betriebsleitungen eine grundlegende Voraussetzung, um ihren Betrieb stabil führen zu können, und auch für die SPD-geführten Agrarressorts ein zentrales Anliegen. In den vergangenen Jahren sind die politischen Vorgaben allerdings weit weg von Planungssicherheit gewesen und wir haben uns vielfach von Ausnahme zu Ausnahme gehangelt, was zur Verunsicherung und Überforderung auf Seiten der Betriebe, aber auch der Verwaltung beigetragen hat. Die Verantwortung dafür tragen EU, Bund und Länder gleichermaßen – da müssen wir ganz selbstkritisch sein. Mecklenburg-Vorpommern wird aus den gemachten Erfahrungen heraus in der neuen Förderperiode auf weniger, dafür zielgerichtete Förderangebote setzen.“
Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) am 15. März 2024 in Erfurt einigten sich Bund und Länder auf einen Zeitplan zum Abbau bürokratischer Regeln in der Land- und Forstwirtschaft. Die Länder hatten dem Bund vorab 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau gesendet. Insbesondere ein vereinfachtes Fach-und Förderrecht sollen dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte zu verringern. Die Länder begrüßten es, dass der Bund zu ersten Vorschlägen der Länder bereits Rechtssetzungsverfahren eingeleitet hat. Weitere Verfahren, vor allem zur vereinfachten nationalen Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, sollen zügig angestoßen und noch bis Mitte des Jahres umgesetzt werden. Bei der Herbst-Agrarministerkonferenz am 13. September 2024 in Oberhof wird der Bund über bereits eingeleitete und weiter geplante Maßnahmen zum Bürokratieabbau berichten.
Susanna Karawanskij, Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende, betonte: „Die Agrarministerkonferenz in Erfurt verlief konstruktiv und erfolgreich. Vor allem beim Bürokratieabbau zur Entlastung der Landwirtinnen und Landwirte haben wir große Fortschritte gemacht. Es gibt eine Prioritätenliste und einen klaren Zeitplan. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Thema Bürokratieabbau keine Eintagsfliege bleibt, sondern nun dauerhaft auf der politischen Agenda stehen bleibt. Wir sind uns einig, dass die Entwicklung der ländlichen Räume langfristig und finanzstark im GAP-Förderrahmen abgesichert werden muss. Ebenso bin ich hoffnungsvoll, dass wir bei der Bewirtschaftung von Stilllegungsflächen der GLÖZ 8 mit bestimmten Kulturen eine planungssichere Lösung für die Agrarbetriebe auf den Weg gebracht haben. Leider müssen wir weiterhin auf ein tragfähiges und finanzsicheres Konzept des Bundes zum Umbau der Tierhaltung warten und darauf drängen, dass sich das Bundeslandwirtschafts- mit dem Finanzministerium einigt. Wir haben den Bund gebeten, dass geplante Bundeswaldgesetz so auszugestalten, dass es den regionalen forstwirtschaftlichen Ansprüchen genügt.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, erklärt:
„Wir haben uns sehr konzentriert mit den Herausforderungen der Landwirtschaft beschäftigt. Uns eint, dass wir die Sorgen des Berufsstandes sehr ernstnehmen. Dazu haben wir auch am Rande der AMK das direkte Gespräch mit Landwirtinnen und Landwirten gesucht. Aufgabe der Politik ist, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen und die Veränderungsbereitschaft zu unterstützen. Bürokratieabbau, die Stärkung der Erzeuger in der Lebensmittelkette oder eine zukunftsfeste Tierhaltung – das alles sind Themen, die ein entschlossenes und vor allem gemeinsames Handeln erfordern. Ich bin deswegen sehr froh, dass es nicht um Versäumnisse der Vergangenheit ging, sondern wir nach vorne diskutiert haben, wie wir Ballast abwerfen und Freiräume schaffen können. Bäuerinnen und Bauern wollen auf dem Feld stehen oder im Stall, anstatt hinter dem Schreibtisch zu sitzen. In einem gemeinsamen Prozess gehen wir den Bürokratieabbau jetzt schnell und wirkungsvoll an. Hier gilt mein Dank den Ländern für die vielen Zulieferungen – und ich hoffe, dass wir in diesem Geiste weiter geschlossen zusammenarbeiten.“
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, sagt:
„Beim Thema Bürokratieabbau für die Land- und Forstwirtschaft haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Es hat sich gelohnt, dass wir Druck auf den Bund ausgeübt haben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zugesichert, alle 194 Vorschläge der Länder zu bewerten und uns noch vor Ostern in den Prozess miteinzubeziehen. Klar ist: Dies ist nur ein erster Schritt, um die Entbürokratisierung endlich voranzutreiben. Wir werden diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten.“
Kritik übt Minister Sven Schulze am Thema Umbau der Tierhaltung. Hier fehle es an einem Konzept seitens des Bundes. „Zudem ist unklar, wie die Finanzierung zum Umbau der Tierhaltung gestemmt werden soll“, so Sven Schulze weiter. „Ebenso fehlt eine Vereinbarung zwischen dem BMEL und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), wie die Einnahmen des vorgeschlagenen 'Tierwohlcent' den Landwirten zugutekommen sollen. Dies ist ein lösbares Problem, nur der politische Wille scheint zu fehlen. Das BMEL führt immer noch eine realitätsferne Scheindebatte, ohne an konkreten Lösungen zu arbeiten. Das führt zu einer mangelnden Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte und dazu, dass Betriebe aufgeben und die Importe ausländischer Produkte steigen. Die Folge ist ein Strukturbruch mit extremen negativen Auswirkungen auf unseren ländlichen Raum. Das ist für uns inakzeptabel. Der Bund muss jetzt ernsthaft handeln und praktische Lösungen umsetzen, damit wir unseren Landwirtinnen und Landwirten die nötige Unterstützung und Sicherheit bieten können."
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz und der Justiz des Saarlandes, sagt: „Die Agrarministerkonferenz hat viele wichtige Themen angesprochen. Für die Tierhaltung lässt sich sagen, dass der Erhalt und die Unterstützung regionaler Schlachtbetriebe und Strukturen von erheblicher Bedeutung für die Landwirtschaft des Saarlandes und die gesamte Wertschöpfungskette sind. Regionale Strukturen dienen zudem der Vermeidung langer Transportwege für die Schlachttiere. Um den Verlust von weiterem Ackerland zu verringern, haben sich die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür ausgesprochen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen, zukünftig auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf denselben Flächen umsetzen können. Auch der ländliche Raum ist ein wichtiger Faktor beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch für eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung.“
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, ergänzt: "Unser Ziel ist die Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für die Landwirtinnen und Landwirte und möglichst schlanke Verwaltungsabläufe. Ich begrüße daher, dass der Bund bereits tätig geworden ist und die Umsetzbarkeit der von den Ländern eingereichten Vorschläge geprüft hat und die ersten Maßnahmen schon umsetzt. Mir ist bei dem Prozess wichtig, dass dabei die Standards im Bereich des Tier, Umwelt- und Klimaschutzes gewahrt bleiben. Zentral ist, dass die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte angemessen honoriert werden. Sowohl in den Bund-Länder Arbeitsgruppen als auch auf Staatssekretärsebene wird jetzt weiter gemeinsam diskutiert, wie die Vorschläge umgesetzt werden können. Besonders wichtig ist mir zudem, beim Umbau der Tierhaltung schnell zu Lösungen zu kommen, um unseren Landwirtinnen und Landwirten langfristige Perspektiven zu schaffen. Das jetzt angelaufene Bundesprogramm für die Schweinehaltung muss dauerhaft und verlässlich gut ausgestattet sein."
Hintergrund:
Die Entwicklung der ländlichen Räume ist ein integrativer Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik und verfolgt wichtige Ziele wie eine gesicherte Daseinsvorsorge mit Basisdienstleistungen, starken regionalen Wertschöpfungsketten sowie Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Die AMK war sich einig, dass auch in der GAP-Förderperiode nach 2027 eine ausreichende Finanzierung zur Schaffung lebenswerter und gleichwertiger ländlicher Räume abgesichert werden muss.
Die AMK beschloss, dass sich der Bund bei der EU für eine verstetigte und verlässliche Regelung zur Bewirtschaftung von Stilllegungsflächen mit bestimmten Kulturen einsetzen soll. Die sogenannte GLÖZ 8-Verpflichtung soll dementsprechend mindestens bis zum Ende der aktuellen GAP-Förderperiode im Jahr 2027 verlängert werden.
Die Agrarministerinnen und -minister der Länder bewerten die erfolgte und fortschreitende Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel kritisch, da sie Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der Landwirtinnen und Landwirte begünstige. Im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen in der Vermarktungs- und Lieferkette für die Landwirtschaft bitten die Länder den Bund, dass Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz weiterzuentwickeln, um unfaire Handelspraktiken weiter zu reduzieren. Zudem erwartet die AMK, dass das nationale Kartellrecht zu Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken konsequent angewendet wird
Für den Umbau der Tierhaltung mahnten die Länder erneut eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung an.
Beim geplanten Bundeswaldgesetz bitten die Länder den Bund, länderspezifische und regionale Besonderheiten sowie die Länderkompetenzen weiterhin zu wahren. Die Länder warnen einheitlich vor den möglichen Folgen der geplanten EU-Entwaldungsverordnung für Waldbesitzende, die Forst- und Landwirtschaft. Das Ziel der Verordnung, illegalen Holzeinschlag zu verhindern, wird von der AMK begrüßt. In Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko wie Deutschland führt die Verordnung jedoch zu einem finanziellen und bürokratischen Mehraufwand. Die AMK bittet den Bund darum, eine Risikofolgeabschätzung der geplanten EU-Verordnung vorzunehmen und sich bei der EU für eine Anpassung einzusetzen, um vermeidbare bürokratische Lasten zu verhindern.
Erfurt. Unter dem Vorsitz von Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij berieten am 26.01.2024 die Agrarminister:innen und Agrarsenator:innen der Länder und des Bundes in einer digitalen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) die vom Bund geplante Anpassung des Gesetzes der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Die Länder sprachen sich dafür aus, keine Grundsatzdiskussionen zu den GAP-Entscheidungen 2021 zu eröffnen, um die politische Verlässlichkeit zu gewährleisten. Einigkeit herrschte in der AMK, dass Mittelverluste im nationalen GAP-Budget zu vermeiden sind. Die AMK beschloss, die Antragstellungen 2024 aus der Landwirtschaft für die Ökoregelungen abzuwarten. Erst nach der Resonanz in diesem Jahr sollen Entscheidungen getroffen werden, ob Kompensationen notwendig sind.
Die einkommenswirksamen Bestandteile der Direktzahlungen bleiben zentraler und verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommmens. Die Länder stimmen mit dem Bund überein, dass die ursprünglich diskutierte zusätzliche Umschichtung von der 1. in die 2. Säule für das Jahr 2026 nicht weiterverfolgt wird.
Im Ergebnis nahmen die Länder zur Kenntnis, dass der Bund das angepasste Gesetz der Direktzahlungen der GAP am 27. März 2024 in das Kabinett einbringt.
Keine Einigung gab es zum Ausmaß der Anpassungen der Ökoregelungen. Die Unions-, SPD-, Linke- und FDP-geführten Länder befürworten minimale Änderungen und möglichst keine neuen Ökoregelungen. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Bund wollen die Einführung neuer Ökoregelungen offenhalten.
Susanna Karawanskij, Thüringens Landwirtschaftsministerin und AMK-Vorsitzende betonte: „Wir schauen uns die Resonanz auf die Ökoregelungen in diesem Jahr an bevor voreilig Entscheidungen zur Kompensation getroffen werden. Mit Blick auf die nachvollziehbaren Proteste der Landwirtinnen und Landwirte sollten künftige Anpassungen jedoch nicht zu weiteren Belastungen der Branche führen. Die einkommenswirksamen Bestandteile der Direktzahlungen bleiben bestehen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, erklärte: „Wir haben heute im Kreis der Agrarministerinnen und -minister über die Konsequenzen aus der unzureichenden Ausschöpfung der Ökoregelungen im Antragsjahr 2023 einmal mehr intensiv diskutiert. Der Austausch mit den Ländern ist wichtig und richtig. Gemeinsam haben wir die Verpflichtung, unseren Landwirtinnen und Landwirten einen planungssicheren, zukunftsfesten Pfad zu ebnen. Heute ist aber deutlich geworden, dass einzelne Länder wesentliche EU-Vorgaben infrage stellen. Brüssel erwartet, dass wir liefern: Wir haben Kompensationsverpflichtungen, denen wir dauerhaft und gesichert nachkommen müssen – andernfalls droht, dass EU-Mittel liegen bleiben.
Im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte muss uns klar sein, dass wir die nationale Obergrenze bei den Direktzahlungen vollständig ausschöpfen müssen. Dafür müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, die nötig sind. Konkret heißt das, dass wir eine Kompensationsmöglichkeit in der ersten Säule durch eine neue Ökoregelung weiter ins Auge fassen müssen. Dabei werden wir die Antragstellungen im Jahr 2024 berücksichtigen. Ich will an dieser Stelle der neuen AMK-Vorsitzenden aus Thüringen, Ministerin Susanna Karawanskij, für ihre ausgewogene und konstruktive Arbeit als Vorsitzende der AMK danken.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, erläuterte: „Die Stimmung in der Landwirtschaft ist aktuell so schlecht wie nie. Viele Betriebe können kaum noch kostendeckend produzieren. Die wichtigsten Ziele bei der Anpassung des GAP-Direktzahlungs-Gesetzes müssen daher sein, Kontinuität und Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe herzustellen, den bürokratischen Aufwand für Betriebe und Verwaltung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig echte Anreize für mehr Umwelt- und Klimaschutz zu setzen.“
Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich daraus drei klare Arbeitsaufträge: „Wir müssen erstens dafür sorgen, dass die Direktzahlungen stabil bleiben. Sie sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und haben eine zentrale Bedeutung für die Lebensmittelproduktion, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe.
Zweitens sollten wir dringend davon Abstand nehmen, weitere Ökoregelungen zu konzipieren und uns stattdessen – und da bin ich bei drittens – die Ökoregelungen, die bereits gut angenommen werden, mit höheren Einheitsbeträgen attraktiver gestalten. Die Bereitschaft, mehr für Klima und Umwelt zu tun, ist definitiv da, aber der zusätzliche Aufwand muss sich für die Betriebe auch lohnen – erst recht in Zeiten wie diesen.“
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, sagte: „In der aktuellen Lage benötigen unsere Landwirtinnen und Landwirte mehr denn je Verlässlichkeit, Vertrauen und Planungssicherheit. Sie brauchen nicht ständig neue Auflagen, Bürokratien oder Veränderungen in den Förderprogrammen. Daher haben wir uns im Rahmen der heutigen Sonder-AMK dafür ausgesprochen, aktuell keine neuen Öko-Regelungen einzuführen, die aus dem Budget der Direktzahlungen zu finanzieren wären. Die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen muss viel mehr ein stabiles Element der Agrarförderung bleiben."
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, ergänzte: „Es ist gut, dass wir alle EU-Mittel aus der GAP, insbesondere auch die 2023 nicht verausgabten Mittel für die Ökoregelungen, für unsere Landwirtschaft einsetzen werden. Besonders ist wichtig, dass die einkommenswirksamen Bestandteile der Direktzahlungen in dieser Förderperiode weiterhin zentraler und verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens sind. An den bestehenden Regelungen für die neue Förderperiode rütteln wir nicht und geben damit den Landwirtinnen und Landwirten weiter Planungssicherheit. Wir sprechen uns dafür aus, dass Prämien für einzelne Ökoregelungen ab 2025 auch weiter erhöht werden können, um diese attraktiver für die Landwirtschaftsbetriebe zu gestalten. Wir haben den Bund gebeten, sich dafür bei der EU einzusetzen. Sofern neue Ökoregelungen in Betracht gezogen werden, sollen diese für möglichst viele Betriebe größenunabhängig nutzbar sein."
Vom 17. bis 18. Januar 2024 tagte die traditionelle Amtschefkonferenz (ACK) zum Jahresauftakt in Berlin unter Leitung von Thüringens Agrarstaatssekretär Torsten Weil: „Die Landwirtschaft stand selten so stark im öffentlichen Fokus wie derzeit. Das ist gut so, denn es ist wichtig, dass die Gesellschaft sich intensiver mit der Situation der Produzentinnen und Produzenten unserer Lebensmittel beschäftigt“ sagt Staatssekretär Weil. „Die ACK wird dem Bund konkrete Themenbereiche vorschlagen, bei denen der Bürokratieabbau in der Landwirtschaft fokussiert vorangebracht werden soll.“
Dafür übersenden die Länder dem Bund bis zum 12. Februar eine Arbeitsgrundlage für praxisgerechte Erleichterungen im Förderrecht, um die Landwirtinnen und Landwirte bürokratisch zu entlasten. Bereits die Frühjahrskonferenz der AMK will sich mit dem weiteren Vorgehen befassen. die den Bürokratieabbau fokussiert voranbringen.
Mit Bezug auf die aktuellen Diskussionen zur Mittelausstattung bei der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) im Bundeshaushalt verwiesen die Amtschef:innen der Agrarresorts auf deren zentrale Bedeutung als wichtigstes Förderinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums. Zur Flexibilisierung der Umsetzung bitten die Länder den Bund, Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 deutlich anzuheben und für die Folgejahre ausreichend Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume vorzusehen.
Beim Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist sich die ACK einig, dass die Agrarstruktur nur so gering wie möglich beeinträchtigt werden solle. Der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien dürfe nicht zum Verlust landwirtschaftlicher Böden und der Ernährungssicherung führen.
Mit Bezug zur auf europäischer Ebene in Diskussion befindlichen Entwaldungsverordnung weisen die Länder auf enorme Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung für die gesamte Forst- und Holzwirtschaft einschließlich der Forstverwaltungen der Länder hin. Sie bestärken den Bund in seinen Bemühungen sich weiter für praktikable Ansätze in Fragen der Umsetzung, Durchsetzung und Kontrolle einzusetzen.
KIEL. Unter dem Vorsitz von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz tagten heute (21. November) die Agrarministerinnen und -minister sowie Agrarsenatorinnen und -senator der Länder und des Bundes in einer digitalen SonderAgrarministerkonferenz (AMK). Das zentrale Thema der Konferenz waren die Möglichkeiten zur kurzfristigen Anpassung des Gesetzes der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Werner Schwarz, schleswig-holsteinischer Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzender erklärte: „Mit Blick auf den GAP-Strategieplan 2025 zeichnet sich ab, dass Anpassungen des Gesetzes zu den GAP-Direktzahlungen schon im kommenden Jahr erforderlich werden. Die Mittel der Öko-Regelungen wurden in 2023 nicht ausgeschöpft. Hier gilt es nachzusteuern. In der heutigen Sonder-AMK standen dabei zahlreiche Detail-Fragen einer möglichen Weiterentwicklung im Vordergrund. Die eingebrachten Beschlussanträge der Länder deuteten bereits an, dass hierzu unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Im Rahmen des intensiven Austausches wurde deutlich, dass eine einvernehmliche Position der Länder in die Gesetzesänderung einfließen soll, ehe der Bund Nägel mit Köpfen macht. Daran werden die Länder mit dem Bund jetzt weiterarbeiten.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: „Wir haben heute mit den Agrarministerinnen und -ministern intensiv über die notwendige Anpassung des GAP-Strategieplans 2025 diskutiert. Dieser frühe Austausch mit den Ländern war richtig und mir sehr wichtig. Das hat gute Tradition, wenn es um die nationale Ausgestaltung der GAP geht. Mein Ministerium hatte bereits Anfang Oktober eine umfassende Diskussionsgrundlage vorgelegt, wie die Kompensationsverpflichtungen aufgrund des verbesserungswürdigen Abflusses des Ökoregelungen-Budgets in 2023 erfüllt werden kann. Zudem hat das Papier explizit Beschlüsse der AMK, Empfehlungen der ZKL sowie Wünsche aus dem Berufsstand aufgegriffen. Auf dieser Basis können wir unsere Landwirtschaft und die ländlichen Räume auf dem bereits eingeschlagenen Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Krisenfestigkeit unterstützen. Deshalb brauchen wir Angebote, die gezielt Milchviehalter und Grünlandbetriebe ansprechen. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Wichtig ist mir, dass wir das Nutzen und Schützen unserer natürlichen Lebensgrundlagen zusammenbringen. Und natürlich braucht unsere Landwirtschaft frühzeitig Planungssicherheit und Regelungen, die praxisnah gestaltet sind. Es besteht aber auch unmittelbarer Handlungsbedarf aufgrund EU-rechtlicher Kompensationsverpflichtungen. Denen können wir dauerhaft und gesichert nur nachkommen, wenn wir das Budget für die Öko-Regelungen in Deutschland ab 2025 substanziell steigern. An dieser Stelle will ich Minister Werner Schwarz ausdrücklich für seine sehr konstruktive und jederzeit faire Arbeit als Vorsitzender der AMK danken. Und ich will mich von meiner Kollegin Priska Hinz verabschieden, die ihre Arbeit als Ministerin bald beenden wird: Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und alles Gute für die Zukunft."
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, betonte: „Aktuell geht es um Verlässlichkeit und Kontinuität und darum auf präziserer Datengrundlagen nur die zwingend notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Zudem ist es wichtig, dass der einkommenswirksame Anteil der Direktzahlungen verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens bleibt. Daher brauchen wir zunächst keine neuen, sondern eine Optimierung der Ökoregelungen. Wir müssen jetzt die Lernphase für notwendige Anpassungen nutzen, um die Regelungen praxisnah und unbürokratisch zu gestalten. Hierzu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um den geplanten Gesetzentwurf mit den länderspezifischen Aspekten zu begleiten, mit dem Ziel einen einvernehmlichen Gesetzentwurf mit den Ländern abzustimmen.“
Priska Hinz, Staatsministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen, sagte: „Wir sind uns heute einig geworden, dass wir als Agrarministerinnen und –minister die Umweltziele erreichen müssen und gleichzeitig die Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte dafür sichern. Dafür braucht es den weiteren intensiven Austausch zwischen Ländern und Bund. Der neue geänderte Strategieplan und das dafür notwendige Gesetz müssen diesen Zielen gleichermaßen Rechnung tragen.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, bekräftigte: „Wir stehen in der Pflicht, 25 Prozent der GAP-Mittel für die Ökologisierung der Landwirtschaft einzusetzen. Dafür wurden die sogenannten Ökoregelungen aufgesetzt, die in Deutschland regional bislang jedoch sehr unterschiedlich angenommen werden. Für Mecklenburg-Vorpommern kann ich sagen, dass wir mit rund 600.000 ha in Öko-Regelungen gebundener Fläche bereits auf einem guten Weg sind. Vom Grundsatz her brauchen wir daher keine neuen Öko-Regelungen. Das würde nur wieder zusätzliche Anforderungen für Landwirte und Verwaltung bedeuten und die Akzeptanz der Öko-Regelungen schwächen. Zumal es keine Garantie dafür gibt, dass neue Öko-Regelungen besser angenommen werden. Stattdessen müssen wir an der Passgenauigkeit der Öko-Regelungen arbeiten, sie deutlich vereinfachen und auch finanziell attraktiver gestalten. Denn die Landwirte müssen nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ angemessen honoriert werden, wenn sie gesunde Lebensmittel produzieren und gleichzeitig Leistungen für Umwelt, Klima, Artenvielfalt und sauberes Wasser erbringen. Ich setze darauf, dass Bund und Länder hierzu schnellstmöglich Einvernehmen erzielen, damit wir im GAPDZG die notwendigen Änderungen vornehmen können und die Landwirte Planungssicherheit haben.
KIEL. Unter dem Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein fand vom 20. bis 22. September 2023 in Kiel die Herbst-Konferenz der Agrarministerinnen und -minister sowie Agrarsenatorinnen und des -senators der Länder und des Bundes (AMK) statt. Zentrale Themen der Konferenz waren unter anderem der Umbau der Nutztierhaltung, die geplanten Mittelkürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft, die Stabilisierung der Milchmarktpreise, die Zukunft der Kutter- und Küstenfischerei sowie Fragen zur gesunden Kinderernährung und dem nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.
„Die AMK hat ein starkes Signal für den Erhalt der Fischerei gesetzt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Mittel der Offshore-Versteigerungen zweckgebunden den Fischerinnen und Fischern an Nord- und Ostsee zugutekommen. Damit haben wir die Voraussetzung für eine moderne, nachhaltige und zukunftsfähige Fischerei geschaffen“, sagte der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzende Werner Schwarz. Einen dringenden Appell richteten die Länder an den parlamentarischen Raum auf Bundesebene bezüglich der geplanten Kürzungen der GAK-Mittel. „Wir waren uns einig, dass die veranschlagten Mittel grundsätzlich nicht gekürzt werden dürfen. Die GAK ist das wichtigste bundesdeutsche Instrument zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume. Kürzungen hätten massive finanzielle Auswirkun-gen für die Länder und damit auf die Umsetzung von zahlreichen, die ländliche Entwick-lung stärkenden, agrarstrukturellen und forstlichen Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in vielen Bereichen der ländlichen Räume. Beim gesellschaftlich gewünschten Umbau der Nutztierhaltung haben wir den Blick auf eine verlässliche Zukunftsperspektive gerichtet. Es war mir besonders wichtig, dass die Vorschläge der Borchert-Kommission auch weiterhin die maßgebliche Richtschnur für die Weiterentwicklung der Tierhaltung bleiben. Einigkeit herrschte darüber, dass der Bund endlich eine langfristige finanzielle Lösung aufzeigen muss. Beim Thema Wolf ist Bewegung reingekommen. Wir konnten uns auf ein europarecht-konformes, regionalspezifisches Bestandsmanagement einigen. “
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: „Ich danke Schleswig-Holstein für die hervorragende Organisation dieser Agrarministerkonferenz. Gemeinsam wollen wir unserer Landwirtschaft gute Perspektiven und sichere Rahmenbedingungen geben. Das wurde besonders beim Thema Tierhaltung deutlich. Wir sind uns einig, dass es für die Weiterentwicklung hin zu einer zukunftsfesten Tierhaltung eine verlässliche und ausreichende Finanzierung braucht! Dafür setze ich mich mit aller Kraft ein und ich danke den Länderkolleginnen und -kollegen für ihren Rückenwind. Das gilt auch für eine ausreichende Förderung der ländlichen Räume. Der AMK-Beschluss in Sachen GAK-Mittel ist ein starkes Signal in Richtung des Gesetzgebers, der in den Haushaltsverhandlungen gerade darüber berät. Mit der Ausbreitung des Wolfes steigt das Konfliktpotential, es ist klar, dass wir da etwas tun müssen. Ich will, dass auch weiterhin Schafe, Rinder und Ziegen auf unseren Weiden stehen, und zwar so sicher wie möglich. Deswegen hat die Koalition beschlossen, ein regional differenziertes Bestandsmanagement EU-konform zu ermöglichen. Außerdem wird die Bundesregierung Vorschläge für eine einfachere Entnahme von Problemwölfen vorlegen. Ich appelliere an die Länder, sich hier konstruktiv einzubringen. Die Landwirtinnen und Landwirte erwarten zu Recht unsere Unterstützung. Bei der Diskussion um Flächenstilllegungen haben wir uns darauf verständigt, kein totes Pferd zu reiten: Kommissar Wojciechowski hat am 31.08.2023 der erneuten Aussetzung von GLÖZ 8 eine klare Absage erteilt. Zudem sind die Anbauplanungen der Landwirtinnen und Landwirte für das kommende Jahr abgeschlossen.“
Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Bayern, betonte: "Dass es bei der Gemeinschaftsaufgabe, also bei der Finanzierung der ländlichen Räume, des Ökolandbaus und des Waldumbaus große Ge-schlossenheit der Länder gibt, ist ein deutliches Signal an den Bund, die Kürzungen zurückzunehmen. Der erdrückende Berg an Bürokratie droht, unsere bäuerlichen Betriebe zu ersticken. Deshalb müssen wir jetzt die Schaufel in die Hand nehmen und den Berg abtragen. Bei der Nutztierhaltung ist die Botschaft aus Kiel klar: Der Bund muss für eine deutlich bessere und verlässliche Finanzierung sorgen. Und ich bleibe dabei: Wenn Putin Hunger als Waffe einsetzt und im Süden Europas Erträge wegen des Klimawandels wegbrechen, dann sind Flächenstilllegungen in Europa aus meiner Sicht der falsche Weg."
Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen, sagte: „Auf den Äckern, in den Wäldern und auch in den sich erwärmenden Meeren sind die Folgen der Klimakrise schon heute dramatisch. Ich freue mich daher darüber, dass wir in dieser Agrarminister*innenkonferenz mehrere klimaschutzrelevante Beschlüsse gefasst haben. Die Begasung von Holzexporten mit dem äußerst klimaschädlichen Wirkstoff Sulfurylfluorid soll perspektivisch beendet werden. Was die Klimakrise für den Wald bedeuten kann, ist im Harz eindrücklich zu sehen: Sturmschäden, Borkenkäfer, Bodenerosionen. Es ist nur folgerichtig, dass die Länder nun fordern, dass Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds künftig gezielt für den Wald eingesetzt werden. Außerdem haben wir den Bund aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass künftig neue, klimaschonendere Schiffe für die Küstenfischerei gefördert werden können, damit auch die Fischerei ihren Teil zu einer Reduzierung der CO2 Emissionen beitragen kann und sie so zugleich bessere Zukunftsperspektiven hat – allerdings ohne eine Erweiterung der Fangkapazitäten. Wir müssen unsere Anstrengungen für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft deutlich intensivieren.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, bekräftigte: „Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Volkswirtschaftszweig, aber der Blick in die Zukunft ist getrübt. Notwendige Inves-titionen z.B. in die Tierhaltung werden nicht getätigt, weil es an Rechtssicherheit und den notwendigen Rahmenbedingungen mangelt. Wer um seine Existenz bangt, denkt nicht zuerst an Klima- und Umweltschutz. Das ist völlig klar. Wirtschaftlichkeit und Ökologie müssen daher Hand in Hand gehen. Das ist eine anspruchsvolle, aber nicht unmögliche Aufgabe. Mecklenburg-Vorpommern brannten auf der diesjährigen Herbst-AMK zwei Themen besonders unter den Nägeln. Erstens: der Umgang mit Problemwölfen und der damit verbundene zumutbare Herdenschutz. Ich sehe den Bund hier ganz klar in der Pflicht, den Ländern nun endlich ein vereinfachtes und rechtssicheres Verfahren zur Entnahme von auffälligen Tieren zu ermöglichen. Der Wolf muss bejagt werden dürfen, wenn er Schaden anrichtet, um die Weidetierhaltung, die auch wichtige ökologische Funktionen erfüllt, zu entlasten. Zweitens: Wir haben erneut auf die dramatische Situation der Küstenfischerei an Nord- und Ostsee hingewiesen und einen Plan zur Transformation dieses Wirtschaftszweiges bis 2032 vorgelegt. Kernelemente sind die von 2025 an auf fünf Jahre befristete Absicherung der Haupterwerbsfischerei über ein bedingungsloses Grundeinkommen und eine Ausbildungsoffensive, um Nachwuchskräfte zu sichern.“
BERLIN. Unter dem Vorsitz von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz haben sich die Agrarministerinnen und -minister aus Bund und Ländern heute (5. Mai) zu einer Sondersitzung der Agrarministerkonferenz (AMK) in Berlin getroffen. Die Chefinnen und Chefs der Agrarressorts haben dabei über mögliche Anpassungen des kürzlich vom Bund vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Tierhaltungskennzeichnung, bei den Förderrichtlinien und Anpassungen im Bau-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht sowie über das vom Bund angekündigte Gesamtkonzept diskutiert.
„In der heutigen Sonder-AMK sind wir gemeinsam vorangekommen. Ich sehe aber jetzt den Bund in der Pflicht, mit mehr Geld, der Ausweitung auf alle Tierarten und auf die gesamte Warenkette der Landwirtschaft eine Perspektive zu geben. Die Sonder-AMK hat nochmal deutlich festgestellt, dass ein Gesamtkonzept für die Nutztierhaltung zwingend erforderlich ist. Der Bund hat erste Schritte eingeleitet, muss aber bis zur Herbst-AMK noch nachliefern. Gemeinsames Ziel ist ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland mit einer langfristig verlässlichen und ausreichenden Finanzierung. Die anstehende Herausforderung in dem Prozess ist die Mitnahme aller nutztierhaltenden Betriebe. Darin waren sich die Vertreterinnen und Vertreter aus Bund und Ländern einig. Die bisher bereitgestellten Mittel des Bundes sind nicht ausreichend. Daher bleibt die Frage der langfristig gesicherten Finanzierung weiter eine Kernforderung an den Bund. Hinsichtlich der TA-Luft konnte ein guter Kompromiss zwischen Tierwohl und Nachbarschaftsrecht erzielt werden“, sagte der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzende Werner Schwarz.
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: " Wir sind auf dieser Sonder-AMK heute gemeinsam einen großen Schritt weitergekommen. Das Ziel ist, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Dabei ist Teamwork gefragt, denn der Umbau der Tierhaltung ist eine Herkulesaufgabe. Höfe, Tiere und Klima brauchen Zusammenarbeit statt Parteipolitik. Wir, Bund und Länder, haben es in der Hand, die jahrelange Hängepartie zu beenden und den zukunftsfesten Umbau der Tierhaltung gemeinsam zu machen. Deshalb ist es gut, dass wir heute bei der Auslegung derTA-Luft eine wichtige Hürde genommen haben, so dass in allen Bundesländern künftig gleiche Vorgaben gelten. Nur dann, wenn Ställe, die für mehr Tierwohl umgebaut werden, auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten können, kann der Umbau der Tierhaltung gelingen! Dafür danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen.“
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, betonte: „Die ohnehin angespannte Situation der tierhaltenden Betriebe wird aktuell durch fehlende Planungssicherheit beim gleichzeitig geforderten Umbau der Nutztierhaltung verstärkt. Wir müssen einem Strukturbruch in der Nutztierhaltung in Deutschland entgegenwirken. Dafür brauchen wir ein faires und praktikables Gesamtkonzept, um möglichst vielen Betrieben eine nachhaltige Grundlage zur Ausrichtung der Tierhaltung auf mehr Tierwohl zu bieten. Ohne ein solches Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung, langfristiger, verlässlicher und ausreichender Finanzierung sowie Anpassungen im Immissionsschutz und Baurecht, läuft ein Umbau der Tierhaltung und ein Umstieg auf höhere Haltungsformen ins Leere.“
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Sachsen, sagte: „Der Umbau der Tierhaltung ist überfällig. Er wurde in der Vergangenheit sträflich ausgebremst. Mit der neuen Bundesregierung hat das Thema endlich wieder die Priorität, die es braucht. Ich bin froh, dass wir heute in Berlin mit dem Bundesminister und meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern weiter vorangekommen sind. Aber wir sind längst nicht am Ziel. Mein Ziel bleibt eine Tierhaltung, die den Tierhalterinnen und Tierhaltern eine wirtschaftliche Perspektive und verlässliche Unterstützung bietet, einen verlässlichen Rechtsrahmen und Sicherheit für langfristige Investitionsentscheidungen gibt. Und wir müssen Tierschutz vom Tier aus denken. Ich will eine Tierhaltung, die im Einklang mit unseren Zielen beim Klimaschutz, beim Naturschutz und beim Erhalt der Artenvielfalt steht.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, bekräftigt: „Für Mecklenburg-Vorpommern gehört die Tierhaltung zur Landwirtschaft dazu. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die Eigenversorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu sichern. Wir müssen alles daransetzen, eine Verlagerung ins Ausland mit oftmals niedrigeren Tierwohl- und Umweltstandards sowie Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Damit der Wandel hin zu noch mehr Klimaschutz, Tierschutz, Artenschutz und weniger Emissionen in der Landwirtschaft flächendeckend gelingen kann, muss der Staat umstellungswillige Landwirte auf diesem Weg unterstützen und Planungssicherheit bieten. Dafür braucht es ein Gesamtkonzept, das große wie kleine Betriebe einschließt, und Wege aufzeigt, wie wir diesen Transformationsprozess vor allem finanziell absichern wollen. Daher fordern wir den Bund ganz klar dazu auf, das bisher für den Umbau der Tierhaltung veranschlagte Förderbudget deutlich aufzustocken; aktuell beträgt es nur etwa ein Zehntel des von der Borchert-Kommission ermittelten Förderbedarfs. Nicht nur Investitionen, sondern auch die mit mehr Tierwohl steigenden laufenden Kosten müssen ausgeglichen werden. Das zögerliche Handeln gefährdet einen ganzen Volkswirtschaftszweig. Positiv bewerte ich hingegen, dass es Bund und Ländern gelungen ist, den Tier- und Immissionsschutz im Bau- und Genehmigungsrecht so zu harmonisieren, dass beispielsweise große Freiluftställe künftig leichter zu realisieren sind. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Tierwohl bei gleichzeitiger Planungssicherheit, ersetzt aber eben kein finanzstarkes Gesamtkonzept.“
BÜSUM. Unter dem Vorsitz von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner
Schwarz haben sich die Agrarministerinnen und -minister aus Bund und Ländern gestern
und heute (24. März) zu ihrer Frühjahrstagung der Agrarministerkonferenz (AMK)
in Büsum getroffen.
Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern ist eine wettbewerbsfähige, zukunftsfähige
und ressourcenschonende Landwirtschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, haben
die Chefinnen und Chefs der Agrarressorts in Büsum über eine mögliche Neuausrichtung
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) diskutiert. Konkret ging es dabei unter anderem
um eine Anpassung der Ökoregelungen im Hinblick auf Grünlandbetriebe sowie eine
zukünftige Honorierung von Gemeinwohlleistungen. Weitere wichtige Themen waren
der Umbau der Tierhaltung, der EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln sowie Aspekte des Veterinärwesens, der Bioenergie
und der Fischerei. Insgesamt wurden 36 Tagesordnungspunkte zu einer Vielzahl an
aktuellen agrarpolitischen Themen behandelt.
„Die AMK hat ein starkes Signal für den Erhalt der Krabbenfischerei gesetzt und in einem
Beschluss aller Bundesländer ihre volle Unterstützung zugesichert“, sagte der
schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzende Werner
Schwarz. „Die Landwirtschaft zu modernisieren und gleichzeitig dem Biodiversitätsverlust
und dem Klimawandel entgegenzutreten, ist eine große Herausforderung.
Umso mehr freue ich mich, dass sich die Länder auf Initiative von Schleswig-Holstein
darauf geeinigt haben, die Öko-Regelungen für Grünlandbetriebe zu prüfen und dabei
insbesondere Milchviehbetriebe mit Weidehaltung mit einzubeziehen. Beim Umbau
der Tierhaltung habe ich mir heute klarere Ergebnisse gewünscht. Aber Bund und
Länder haben die dramatische Lage bei vielen schweinehaltenden Betrieben erkannt.
Aus diesem Grunde widmen die Länder zeitnah eine Sondersitzung ausschließlich
diesem Thema, um die Gefahr einer Verlagerung von tierischen Lebensmitteln und der
Produktion ins Ausland vorzubeugen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: "Als Agrarministerinnen
und -minister müssen wir Zielkonflikte gemeinsam lösen: Klimakrise, Artensterben,
die Sicherung unserer Ernten und starke Höfe. Landwirtschaft denkt und
arbeitet in Generationen, das müssen wir auch tun. Dafür müssen wir unsere Agrarund
Ernährungssysteme zukunftsfest aufstellen. Eine Alternative gibt es nicht. Wir
konnten trotz unterschiedlicher Haltungen und Perspektiven gut miteinander diskutieren
und haben gute Beschlüsse gefasst. Klar ist, dass wir Lösungen finden müssen,
die tragfähig sind. Mit Blick auf die Sorgen der Krabbenfischer bedeutet das: Wir müssen
Schützen und Nutzen zusammenbringen – ausgewogen und differenziert. Ich
freue mich, dass mir die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder heute geschlossen
den Rücken gestärkt haben, um in Brüssel gegen ein pauschales Schleppnetzverbot
und damit für die deutsche Krabbenfischerei zu kämpfen! Wir haben auch
über den Umbau der Tierhaltung gesprochen. Nach einem Jahr harter Arbeit gibt es
eine Verständigung auf Bundesebene. Jetzt geht es darum, dass alle – überparteilich
– für eine zukunftsfeste Tierhaltung sorgen. Dazu lade ich alle ein. Gemeinsam können
Bund und Länder eine zukunftsfeste Tierhaltung gestalten. Ich freue mich, dass
die Länder hier hohe Ambitionen zeigen. Eine Sache hat sich seit der letzten AMK
nicht verändert: Die Sorge um die Vorschläge der EU-Kommission zum zukünftigen
Umgang mit Pflanzengesundheit. Leider wird die Debatte manchmal auf die reine
Pflanzenschutzmittelreduktion verengt. Es ist mir daher wichtig zu betonen, dass wir
einerseits die Höfe dabei unterstützen, den Einsatz zu reduzieren, und uns andererseits
in Brüssel dafür einsetzen, mit Maß und Mitte vorzugehen. Schließlich will ich
meinem Kollegen Werner Schwarz ausdrücklich für die gute Organisation und die konstruktive
Atmosphäre bedanken."
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des
Landes Baden-Württemberg, betonte: „Angespannt ist insbesondere auch die Situation
der tierhaltenden Betriebe. Die fehlende Planungssicherheit beim gleichzeitig geforderten
Umbau des Wirtschaftssektors führt dazu, dass notwendige Investitionen
nicht getätigt werden und die Betriebe aus der Tierhaltung verstärkt aussteigen. Für
den diskutierten Umbau der Tierhaltung brauchen wir ein kluges Gesamtpaket sowie
eine strukturierte und transparente Umsetzung. Dazu braucht es insbesondere eine
verlässliche Förderung sowie erleichterte Verfahren bei der Genehmigung von Stallbauten
für mehr Tierwohl. Wer mehr Tierschutz und Investitionen in neue Ställe
möchte, der muss auch zu Deregulierung und Entbürokratisierung im Bundesimmissionsschutzrecht
bereit sein. Ohne ein Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung,
langfristiger Finanzierung sowie Anpassungen im Immissionsschutz und Baurecht,
läuft ein Umbau der Tierhaltung und ein Umstieg auf höhere Haltungsformen ins
Leere. Der Bund ist gefordert schnell die Empfehlungen der Borchert-Kommission umzusetzen.“
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
des Landes Sachsen sagte: „Mit Blick auf die künftige nationale Ausgestaltung
der EU-Agrarförderung ist mir wichtig, dass wir frühzeitig die nächste EU-Förderperiode
vorbereiten. Dabei wird die Gemeinwohlprämie nun gezielter diskutiert. Sie bedeutet,
dass öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen verwendet werden. Diese Art
der Förderung wäre ein echter Durchbruch in mehrfacher Hinsicht. Wir würden die
Förderverfahren massiv vereinfachen. Dabei wäre die Agrarförderung zu 100 Prozent
an Leistungen für Umwelt, Artenvielfalt und Gemeinwohl gekoppelt. Das wären echte
Anreize für unsere Betriebe, Landwirtschaft nachhaltiger und klimaschonender zu betreiben.
Das bisherige System leistet dies nicht.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und
Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt: „Deutschland und die EU
haben als agrarische Gunststandorte eine globale Mitverantwortung für die Versorgung
mit Nahrungsmitteln. Mit Blick auf Belange der öffentlichen Sicherheit und der
Verantwortung für andere Regionen der Welt muss der Ernährungssicherung derselbe
Stellenwert zukommen wie der Absicherung der Energieversorgung. Die Sicherung
landwirtschaftlicher Flächen für die Agrarproduktion ist daher von überragendem öffentlichen
Interesse und muss entsprechend gestärkt werden. Ernährungs- und Versorgungssicherheit
spielt auch im Bereich der Tierhaltung eine wesentliche Rolle.
Deutschland muss sich unabhängiger machen von Nahrungs- und Futtermittelimporten
und damit die regionale Wertschöpfung stärken.“
BERLIN. Die Amtschefinnen und –chefs der Länderagrarministerien haben am Don-nerstag (19. Januar) unter Leitung von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsstaatssek-retärin Anne Benett-Sturies erneut gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass den tierhaltenden Betrieben in Deutschland zeitnah eine langfristige Perspektive gegeben werden muss. „Die aktuell aus den statistischen Erhebungen deutlich abzulesenden Entwicklungen, die ein erhebliches Wegbrechen von Tierbeständen und -haltungen ausweisen, zeigen, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Um den gesell-schaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkom-men zu erwirtschaften, bedarf es einer rechtlichen und finanziellen Planungssicher-heit“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.
Die Länder haben sich darauf verständigt, dass ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeich-nungsgesetzes um weitere Tierarten, Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmi-gungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzie-rungskonzept miteinschließen muss. „Es ist wichtig, dass die Länder bei der Entwick-lung des Gesamtkonzeptes und seiner Teilelemente eng eingebunden werden“, so Benett-Sturies.
Im Zusammenhang mit der Düngeverordnung bitten die Agrarressorts der Länder den Bund, ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in den sogenannten roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten. Dieses soll nach Wunsch der Länder zügig auf den Weg gebracht werden. „Es ist bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gibt, welches Betriebe entlastet, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Hier gilt es noch nachzusteuern. Die Arbeiten zum Wirkungsmonitoring im Rahmen der Dünge-verordnung könnten dabei als Diskussionsgrundlage in die Konzeptentwicklung einbe-zogen werden“, sagte Benett-Sturies.
Hinsichtlich der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sehen die Länder generell die Notwendigkeit der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und bekräftigten die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. Ungeachtet dessen bitten sie den Bund, sich für die Überprüfung der Indikatoren und ihrer Berechnungsmethoden auf EU-Ebene einzusetzen. „Ein Verbot des Einsatzes jeglicher Pflanzenschutzmittel in allen Schutzgebieten hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung, die auch den Ökolandbau betreffen würde. Der Vorschlag aus Brüssel geht daher eindeutig zu weit. Landwirtinnen und Landwirten, die in diesen Gebieten wirtschaften, ist ein Kom-plettverbot von Pflanzenschutzmitteln kaum vermittelbar. Dies gilt vor allem für Sonderkulturen“, sagte Benett-Sturies.
Landwirtschaftsminister Schwarz: „Ziel ist es, gemeinsam Perspektiven für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu entwickeln“
KIEL. Zu Beginn des Jahres hat das Land Schleswig-Holstein turnusgemäß den Vorsitz der Agrarministerkonferenz (AMK) für 2023 übernommen. „Ich freue mich, dass unser Bundesland in diesem Jahr besondere Verantwortung für die deutsche Agrarpolitik übernimmt. Das ist gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs aber auch die stetig wachsenden gesellschaftlichen und rechtlichen Anforderungen an die Landwirtschaft eine wichtige Aufgabe“, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz. „In der AMK müssen wir in der Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund die Weichen stellen, um gemeinsam eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Perspektive für unsere Landwirtinnen und Landwirte zu entwickeln. Dabei gilt es Aspekte des Tierwohls, der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes sowie ökonomische Erfordernisse gleichermaßen zu berücksichtigen.“
Im Rahmen der AMK tauschen sich die Landwirtschaftsministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder zu aktuellen Themen von Agrar- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie ländlicher Entwicklung aus. Die Länder sprechen ihre Vorgehensweise ab und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung. „Das große Thema in diesem Jahr wird sein, wie wir den Weg für eine leistungsfähige, vielfältige Landwirtschaft gestalten, mit der ein sicheres Einkommen erwirtschaftet und zugleich noch mehr als heute zu Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden kann“, sagte Schwarz. Auf der Agenda der diesjährigen AMK sind zudem voraussichtlich folgende Themenschwerpunkte zu erwarten: der Umbau der Tierhaltung, die Anpassung an den Klimawandel, die Bekämpfung von Tierseuchen und die Ausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik.
Neben einer Amtschefkonferenz am 18. und 19. Januar 2023 in Berlin stehen folgende Termine fest:
Hintergrund:
Schleswig-Holstein ist stark durch den Agrarsektor geprägt: Der Primärsektor erwirtschaftete 2021 in Schleswig-Holstein eine Bruttowertschöpfung von 1,5 Milliarden Euro, das sind rund 1,6 Prozent der gesamten Wertschöpfung im Land. Laut des Statistikamt Nord wirtschaften knapp zwei Drittel der 12.194 schleswig-holsteinischen Betriebe als Futterbau- (überwiegend Rinder-, Schaf- oder Pferdehaltung) oder Veredlungsbetriebe (überwiegend Schweine- oder Geflügelhaltung). Bei 32 Prozent handelte es sich um spezialisierte Ackerbau-, Gartenbau- und Dauerkulturbetriebe, und die restlichen sieben Prozent entfallenen auf Verbund- bzw. Gemischtbetriebe. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst 982.753 Hektar, davon sind 66 Prozent Ackerfläche, 33 Prozent Dauergrünland und 1 Prozent Dauerkulturen.
Minister Sven Schulze befürwortet gemeinsamen Kompromiss der Länder zum Umbau der Nutztierhaltung
Quedlinburg. Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben sich auf der Agrarministerkonferenz in Quedlinburg unter anderem zu den Auswirkungen und Folgen des Ukraine-Krieges auf die Landwirtschaft, zur Sicherung der Energieversorgung in der Land- und Ernährungswirtschaft, der Waldbrandpräventionsstrategie, zum Umbau der Nutztierhaltung und zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt.
AMK-Vorsitzender, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, sagt dazu: „Ich freue mich, dass wir im Bereich des Umbaus der Nutztierhaltung gemeinsame Kompromisse finden konnten. Ich befürworte ausdrücklich, dass der Bund schnellstmöglich ein verbindliches und finanziell untersetztes Gesamtkonzept unter Beteiligung der Länder vorlegen wird.
Zudem begrüße ich das steigende Engagement des Bundes im Bereich der Waldbrandprävention. Er wird Handlungsempfehlungen als Teil einer einheitlichen Präventions- und Bekämpfungsstrategie vorlegen.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, ergänzt: „Die Folgen des russischen Angriffskriegs, der Klimakrise und der Pandemie treffen die Landwirtschaft und den Ernährungssektor hart. Es ist deshalb wichtig, dass wir gemeinsam – Bund und Länder – alles in unserer Macht Stehende tun, um zu helfen. Als Bundesregierung helfen wir mit unseren Entlastungspaketen, etwa indem wir das Lebensmittelhandwerk bei den Energiekosten unterstützen wollen. Und wir helfen mit unseren Landwirtschaftshilfen in Höhe von 180 Millionen Euro den Betrieben ganz gezielt. Langfristig kommt es darauf an, dass wir die Landwirtschaft krisenfest machen. Ganz oben auf der Agenda muss der Umbau der Tierhaltung stehen und ich bin froh, dass die Agrarministerkonferenz dies auch so sieht. Ich hoffe, dass der Beschluss seine Wirkung in Berlin nicht verfehlen wird, um endlich eine Einigung zur Finanzierung herbeizuführen. Da haben wir als Koalition noch ein Stück Arbeit vor uns. Die tierhaltenden Betriebe brauchen eine verlässliche und langfristige Perspektive. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, der Tierhaltung in Deutschland eine gute Zukunft zu geben.“
Priska Hinz, Staatsministerin im Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen, sagt zur Energiekrise in der Landwirtschaft: „Aufgrund explodierender Produktionskosten stehen viele landwirtschaftliche Betriebe mit dem Rücken zur Wand und brauchen dringend Planungssicherheit. Das gilt insbesondere für die Ökobetriebe und Tierhalter, da in diesem Bereich die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher nachlässt. Die Agrarministerkonferenz ist sich einig, dass es endlich ein Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung braucht und begrüßt, dass dies vom Bund nun zügig auf den Weg gebracht wird und endlich Planungssicherheit schaffen wird.
Darüber hinaus sind wir uns einig, dass erstmal mit Blick auf den kommenden Winter die Energieversorgung und der wirtschaftliche Weiterbetrieb der Unternehmen des Land- und Ernährungssektors, insbesondere der Grundnahrungsmittelhersteller, sichergestellt werden muss. Hier war sich die Agrarministerkonferenz einig und steht weiterhin mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeslandwirtschaftsminister im Austausch.“
Barbara Otte-Kinast, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen, sagt: „Eine Milliarde Euro reicht auf Dauer natürlich nicht für den Umbau der Nutztierhaltung und kommt auch fast schon zu spät. Längst liegt der Lösungsvorschlag der Borchert-Kommission auf dem Tisch, wie man die Einkommensinteressen der Landwirtschaft mit dem Wunsch nach einer umwelt- und tierwohlgerechten Landwirtschaft unter einen Hut bekommt. Wir brauchen für unsere Landwirtinnen und Landwirte das deutliche Signal der Bundesregierung, dass die Tierhaltung in Deutschland gewollt ist.
Bei der Afrikanischen Schweinepest bin ich froh, dass die AMK unserem Antrag gefolgt ist. Es wird nun geprüft, ob wir im Seuchenfall Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühlhäuser vorhalten, die Tiere aus der Restriktionszone abnehmen und weiterverarbeiten. Außerdem soll sich das BMEL bei der EU dafür einsetzen, dass die Frist von 90 Tagen reduziert werden kann, wenn es sich wie im Emsland um einen Punkteintrag handelt.“
Sonder-Agrarministerkonferenz zum GAP-Strategieplan
Vorsitzender Sven Schulze: „Unsere Landwirte brauchen jetzt Planungssicherheit“
Magdeburg. Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben gestern erneut über den nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) beraten. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission zur Ausgestaltung der neuen EU-Förderperiode ab dem 1. Januar 2023.
AMK-Vorsitzender, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, sagt dazu: „Nach den heutigen Beratungen ist jetzt der Bund gefordert, eine möglichst schnelle Genehmigung beim GAP-Strategieplan zu erzielen – im Interesse einer Rechts- und Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Die Mehrheit der Länder begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission zur vorübergehenden Aussetzung der Regelungen für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und zu den Stilllegungen von Ackerflächen (GLÖZ 8) ab 2023 und fordern die 1 : 1-Umsetzung in Deutschland. Es ist bedauerlich, in der heutigen Konferenz für diesen Vorschlag keinen einstimmigen Beschluss herbeigeführt zu haben.“
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, ergänzt: „Ich bin sehr zufrieden, dass die Länder unseren Kurs beim GAP-Strategieplan unterstützen und wir nun endlich weitermachen können. Das ist ein wichtiges politisches Signal in zwei Richtungen: Nach Brüssel zur EU-Kommission und für die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, die nun die verdiente Planungssicherheit bekommen. Was wir nun in Brüssel einreichen, ist soweit abgestimmt mit der Kommission, dass die Genehmigung nur noch Formsache ist. Wir können jetzt die nötigen Anpassungen in den Verordnungen zu den Direktzahlungen und zur Konditionalität angehen. Für die Wiedereinreichung des Strategieplans sind wir zudem auf die aktualisierten Zuarbeiten der Länder beispielsweise zu Konkretisierungen bei der zweiten Säule oder bei den Finanztabellen angewiesen.
Was das Aussetzen von Stilllegung und Fruchtwechsel angeht, ist es schade, dass einige Länder versucht haben, den GAP-Strategieplan in Geiselhaft zu nehmen. Umso dankbarer bin ich, dass die AMK darauf nicht eingegangen ist. Bedauerlich ist es, dass einige Bundesländer trotz größtmöglicher Transparenz und einer eindeutigen Faktenlage so tun, als sei die nationale Umsetzung der Ausnahmegenehmigung der EU-Kommission nur reine Formsache. Brüssels Entscheidung ist mit heißer Nadel gestrickt und hat einige logische Fehler: So muss, wer bestimmte Ökoregelungen oder Agrarumweltmaßnahmen anwenden will, die Mindeststandards von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 trotzdem einhalten. Mit diesen und anderen Problemen beschäftigen sich gerade auch andere Mitgliedsstaaten.
Die Bäuerinnen und Bauern sowie die Umwelt verdienen es, dass wir uns genau anschauen, wie sich Entscheidungen auswirken. Wer jetzt hier so tut, als wäre das nur ein Handstreich und wir hätten sofort mehr Lebensmittel ohne negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Planung der Landwirte sowie Folgen für die Böden und Artenvielfalt, der macht es sich zu einfach. Entscheidungen mit weitreichenden Folgen sollte man nicht übers Knie brechen – daher werden wir jetzt gemeinsam mit den Ländern die offenen Fragestellungen, die die EU-Verordnung aufwirft, klären und dann einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag zum weiteren Vorgehen machen.
Übrigens sollten wir die Wissenschaft ernstnehmen, wenn wir es ernst meinen mit der Ernährungssicherung für die Weltbevölkerung. Kurzfristige Mengensteigerung sind nicht nachhaltig. Forscher sagen uns deutlich, dass wir die Verbrauchsseite anschauen müssen, Stichwort: Tank, Trog und Tonne. Diese Konkurrenz zulasten der Ernährung muss aufgelöst werden. So könnten wir allein in Deutschland mehr Menschen satt bekommen, als mit allen Stilllegungsflächen in Europa zusammen. Laut Thünen-Institut könnten auf der Fläche, die wir für Bioenergieerzeugung nutzen, rund 10 Millionen Tonnen Getreide angebaut werden. In Deutschland verfüttern wir jährlich 25 Millionen Tonnen Getreide an Nutztiere. Und – umgerechnet in Getreideeinheiten – werfen wir jährlich mehr als 10 Millionen Tonnen Getreide in die Tonne. Pragmatismus heißt: Sich all das anzuschauen und Lösungen zu finden.“
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sagt dazu: „Natürlich hätte ich mir für die Landwirtinnen und Landwirte diesen Schritt schon viel früher gewünscht. Die Ernte läuft bereits und die Landwirtschaft muss wissen, woran sie im nächsten Jahr ist. Hier geht es um sehr viel Geld für diese systemrelevante Schlüsselbranche und auch für den ländlichen Raum.
Der neue GAP Strategieplan ist nun konkretisiert und kann damit zeitnah der EU-Kommission vorgelegt werden. Damit weiß die Landwirtschaft bald, mit welchen Prämien sie im nächsten Jahr für welche Umweltmaßnahmen rechnen kann. Ich bedanke mich bei meinen Fachkolleginnen und Kollegen für die konstruktive und ernsthafte Diskussion. Es war allen Beteiligten klar, dass wir dringend zu einem Ergebnis kommen mussten und das haben wir mit dem heutigen Beschluss erreicht. Im Herbst erwarten wir die Genehmigung des Plans.“
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft des Freistaats Sachsen, erklärt: „Den grün geleiteten Agrarressorts sind zwei Punkte wichtig. Erstens haben wir in der AMK einvernehmlich die Basis geschaffen, dass Deutschland seinen GAP-Strategieplan wieder einreichen kann. Der Bund hat nun das politische Mandat dazu. Das heißt, wir haben die offenen Fragen der EU zum deutschen Strategieplan geklärt und uns dazu politisch abschließend verständigt. Das ist ein enorm wichtiges Signal für die Landwirtinnen und Landwirte. Sie haben damit ein großes Stück betriebswirtschaftliche Planungssicherheit.
Mit Blick vor allem auf Flächenstilllegungen ab 2023 sind wir zudem an einer sachgerechten, praktikablen und schnellen Lösung interessiert. Allerdings zeigte sich, dass wir hier noch Klärungsbedarf haben und Fakten brauchen. Das betrifft Aspekte der globalen Ernährungssicherheit und der biologischen Vielfalt genauso wie Fragen des praktischen Vollzugs durch die Betriebe, aber auch der Einkommenswirkung der ersten Säule und hier vor allem der Öko-Regelungen. Diese offenen Fragen wollen wir in den kommenden 14 Tagen klären.“
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, sagt: „Die Lage, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, verlangt jetzt klare Entscheidungen. Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Agrarministerinnen und Agrarminister, Senatorinnen und Senatoren der Länder in den meisten Punkten zum GAP-Strategieplan einigen konnten und damit ein klares Signal nach Brüssel senden. Umso unverständlicher ist, dass einige Länder und der Bund die Entscheidung über die Aussetzung der Konditionalität zu vier Prozent-Stilllegung und Fruchtwechsel wieder verschoben haben. Das kann man keinem Landwirt mehr erklären. Wir befinden uns jetzt in der Ernte und die Äcker liegen blank. Die Landwirtinnen und Landwirte können nicht mehr warten. Sie stehen bereit, um Lebensmittel zur Entspannung der Welternährungslage zu produzieren. Wir hätten hier ein klares einstimmiges Signal an die Landwirtschaft senden müssen. Erfreulich ist, dass wenigstens die sogenannten Schwarzbrachen praktisch vom Tisch sind. Dies war ein zentrales Anliegen von Baden-Württemberg, um den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit der aktiven Begrünung von Stilllegungsflächen einzuräumen.“
Austausch der Agrarminister zum GAP-Strategieplan
Minister Sven Schulze: „Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit“
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister und Vorsitzender der Agrarministerkonferenz Sven Schulze hat die Agrarministerinnen und -minister sowie die zuständigen Amtschefs von Bund und Ländern zu einem Austausch im Vorfeld der heute startenden Sonder-Amtschefkonferenz (Sonder-ACK) eingeladen, um über den Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu beraten. Grund sind die noch laufenden Verhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission zur neuen EU-Förderperiode ab 1. Januar 2023, nachdem Brüssel Anpassungen gefordert hatte.
Sonder-Agrarministerkonferenz zum Thema Wald
Minister Sven Schulze: „Unsere gemeinsam gefassten Beschlüsse sind ein starkes Signal für die Zukunft unseres Waldes“ |
AMK-Vorsitzender, Forstminister Sven Schulze: „In den vergangenen Jahren beobachten wir eine deutliche Waldveränderung. Besonders die Fichtenwälder, aber auch andere Waldbestände, haben unter Extremwetterereignissen, Borkenkäferbefall und enormer Trockenheit sichtlich gelitten. Gemeinsam mit Bund und Ländern müssen wir dafür Sorge tragen, dass unsere Wälder wieder ihre eigentliche Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion erfüllen können. Die Unterstützung für einen klimaorientierten Waldumbau ist dabei nur möglich, wenn Bund und Länder gemeinsam handeln. Der Austausch mit den zuständigen Ministerinnen und Minister, um konkrete Lösungen zu finden, war aus diesem Grund sehr wichtig.“
Folgende Beschlüsse wurden unter anderem auf der AMK gefasst:
Nachhaltiges Bauen mit Holz und Herausforderungen der Energieerzeugung
Die Agrarressorts der Länder sprechen sich für den Einsatz von langlebigen Holzprodukten sowie deren Kaskadennutzung aus. Dadurch kann langfristig CO2 gebunden und ein sicherer Beitrag zur nachhaltigen, klimafreundlichen und sektorenübergreifenden Umbau unserer Energieversorgung erreicht werden. Zur Sicherung der heimischen Holzindustrie sind regionale Wirtschaftskreisläufe dem Fernexport von Rohholz vorzuziehen.
Erarbeitung bundesweiter Präventionsstrategien um Waldbrände zu verhindern
Wochenlange Trockenheit und hohe Temperaturen werden auch künftig das Risiko für Waldbrände signifikant zunehmen lassen. Daher wollen die Länder gemeinsam mit dem Bund eine bundeseinheitliche Kommunikations- und Informationsstrategie entwickeln, mit Hilfe derer eine Prävention gewährleistet werden kann. Entsprechende finanzielle Mittel sollen dafür bereitgestellt werden.
Bewältigung von Extremwetterfolgen im Wald
Die Ministerinnen und Minister der Agrarressorts der Länder sind der Auffassung, dass die Finanzmittelausstattung für Wiederbewaldungsmaßnahmen nicht ausreicht. Um das Ziel eines artenreichen und klimaresilienten Waldes zu erreichen, werden neben heimischen Arten auch andere standortangepasste Baumarten eingesetzt werden müssen. Der Bund wird gebeten, die finanziellen GAK-Mittel aufzustocken.
Gesetzesnovellen im Waldbereich
Die Agrarressorts der Länder begrüßen das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum aktiven Waldumbau hin zu vielfältigen, nachhaltigen und klimastabilen Mischwäldern. Eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes sowie die Entwicklung konkreter Schritte im Rahmen eines Ausgleichsgesetzes für Forstschäden werden für einen gezielten Waldumbau als dringend erforderlich erachtet.
Ökosystemleistungen honorieren
Waldbesitzer kümmern sich um die Waldpflege und die Aufrechterhaltung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Zunehmend wird es jedoch schwieriger, die Ökosystemleistungen (u. a. Bodenschutz, Wasserschutz etc.) unentgeltlich zu erbringen. Daher bitten die Agrarministerinnen und Agrarminister den Bund, zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen der Waldbesitzenden zu honorieren. Damit soll auch ein gezielter Anreize gegen vermehrte Flächenverkäufe zu gesetzt werden.
Pressemitteilung des Vorsitzlandes zu den Ergebnissen der Frühjahrs-AMK
Zwischenstand der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 17. März 2021
Ergebnisse der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 5. Februar 2021
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Str. 8
99096 Erfurt
Telefon: (siehe AMK-Geschäftsstelle)
amk2024@tmil.thueringen.de
Presse:
Presse@tmil.thueringen.de
ACK:
17.-18.01.2024
in Berlin
Sonder-AMK:
26.01.2024
Webkonferenz
Frühjahrs-AMK:
13.-15.03.2024
in Erfurt
Sonder-AMK:
22. Mai 2024
Webkonferenz
Herbst-AMK:
11.-13.09.2024
in Oberhof